Verantwortungsvoll handeln
Umwelt-engagement
Die Firma first1fashion®
ist Hersteller und/oder Vertreiber von Verkaufsverpackungen im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziffer 2 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung – VerpackV) vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379 ff.) Sie unterliegt hinsichtlich dieser Verkaufsverpackungen den Pflichten der Verpackungsverordnung, insbesondere der Pflicht, diese bei einem dualen System i.S.d. § 6 Abs. 3 VerpackV zu beteiligen.
Die Reclay Systems GmbH betreibt im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein festgestelltes duales System i.S.d. § 6 Abs. 3 VerpackV. Über dieses System stellt sie für die im Onlineshop activate – by Reclay beteiligten Mengen die Erfüllung der vorstehenden verpackungsrechtlichen Pflichten für die first1fashion® sicher.